Ehe für Alle – Konsequenzen

Keine Abrechnung über die Versichertenkarte

Am 1. Oktober 2017 trat die Gesetzesänderung in Kraft. Die „Ehe für Alle“ bedeutet allerdings nicht, dass lesbische verheiratete Paare nach § 27a SGB V abgerechnet werden können.  In der Anhörung zur Gleichstellung am 28.11.2018 im Deutschen Bundestag wurde aufgrund der vielen „Ungereimtheiten“ in den unterschiedlichen Gesetzen von den Sachverständigen eine umfassende Reform der Regelungen im Abstammungsrecht und damit letztlich auch der Reproduktionsmedizin gefordert.
Kommentar im BT
Interpretation des Gesetzes