Liebes Patientenpaar!

Die nachstehenden Hinweise und Erläuterungen sind primär für die Information von Kinderwunsch-Patienten konzipiert. Sie beziehen sich auf die Probleme, die sich für die Patientenpaare aufgrund ihres Versicherungsstatus ergeben. Insbesondere die Finanzierung der Behandlung bei Paaren, die jeweils einem anderen Versicherungssystem angehören, also gemischt versichert sind, wirft bei diesen Paaren viele Fragen auf.

Obwohl der BRZ diese Informationen stets auch mit dem für diesen Bereich zuständigen Justiziar des Verbands abklopft, kann keine absolute Gewähr für die Inhalte übernommen werden.

PKV-versicherte Patientenpaare

Für Patientenpaare, die bei einem privaten Unternehmen (PKV) versichert sind, hat der BRZ gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Holger Eberlein eine spezielle Internetseite entwickelt, auf der viele der Fragen aufgegriffen und beantwortet werden. Dort finden diese Paare auch entsprechende Urteile und Erläuterungen.

PKV-versicherte Patientenpaare wenden sich an die Webseite:

PKV-contra-Kinderwunsch des BRZ

Patienteninformationsschreiben

Die Abrechnung reproduktionsmedizinischer Leistungen ist bedauerlicherweise ausgesprochen verwirrend für Patientenpaare.

Wenn beide Ehepartner bei einer gesetzlichen Kasse versichert sind, dann sind die Bedingungen, unter denen eine Behandlung erfolgen kann, festgelegt und die Abrechnung erfolgt im Regelwerk des „Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) und nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA). Sie müssen einen 50%igen Eigenanteil auf die Behandlungen leisten.

Lesen Sie dazu auch die Informationen auf dieser Internetseite.

Wenn Paare gemischt versichert sind (ein Partner gesetzlich, der andere bei einem privaten Versicherer) und ggf. noch die Beihilfe oder die Heilfürsorge ins Spiel kommen, dann wird die Abrechnung ausgesprochen kompliziert. Hierbei hat der Gesetzgeber es bislang den Gerichten überlassen, die Dinge zu regeln.

Ihr behandelnder Arzt und das Team des Zentrums, in dem Sie behandelt werden, wird auf Ihre Situation eingehen und Sie zur Finanzierung beraten. Sollten dennoch Fragen ungeklärt bleiben, so wenden Sie sich gern per Mail an den BRZ unter brz@repromed.de.

Patienteninformation PKV
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Steuerliche Absetzbarkeit einer IVF-Behandlung
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Stellungnahme zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.06.2008 B 1 KR 24/07 R
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Bundessozialgericht Urteil vom 22.03.2005,B 1 KR 11/03 R
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Liste der Zentren und Abrechnung des Kinderwunsches bei HIV-betroffenen Paaren

Seit mehreren Jahren können von HIV betroffene Paare die Kinderwunschbehandlung über die gesetzliche Kasse abrechnen. Selbstverständlich müssen die Paare die Voraussetzungen des §27 a des SGB-V und die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erfüllen, um eine Erstattung von 50% zu erhalten.

Eine Liste der Kinderwunschzentren, die betroffene Paare behandeln, hat der BRZ 2011 zusammengestellt, allerdings sind die Angaben ohne Gewähr.

Kinderwunschbehandlung für HIV-betroffene Paare