Satzungsgemäße Ziele des BRZ

Der Verband hat den Zweck, die weitere Entwicklung der Reproduktionsmedizin im allgemeinen Interesse zu fördern, die beruflichen Belange der in diesem Gebiet Tätigen zu unterstützen sowie die gemeinsamen Interessen der reproduktionsmedizini- schen Zentren gegenüber Institutionen der ärztlichen Selbstverwaltung, Kostenträgern, Exekutive und Legislative darzustellen und durchzusetzen.

Die derzeit gültige Satzung kann beim BRZ angefordert werden.

Ziele des Verbandes sind insbesondere:

  1. Die Vertretung der Interessen der reproduktionsmedizinischen Zentren innerhalb der Ärzteschaft, bei Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen sowie bei Krankenkassen und bei Krankenversicherungen
  2. die Beratung und Information seiner Mitglieder in allen berufsbezogenen Fragen
  3. die Förderung des allgemeinen Interesses und Verständnisses für die Reproduktionsmedizin in der Öffentlichkeit
  4. die Mitarbeit bei allen die Reproduktionsmedizin betreffenden gesundheitspolitischen sowie rechtlichen Fragen
  5. die Sicherung und Ausweitung des Aufgabengebiets der Reproduktionsmedizin
  6. die Erarbeitung medizinischer Standards zur Qualitätssicherung
  7. die Herstellung von Kontakten zu ausländischen reproduktionsmedizinischen Zentren