„Gemeinsam Familien gründen“
Nur gemeinsam und mit gemeinsamen Anstrengungen kann es gelingen, das Tabu um die ungewollte Kinderlosigkeit in Deutschland zu brechen, Aufklärung ins zu Rollen bringen. Man stelle sich vor: Für jede zehnte Frau und jeden zehnten Mann im Alter zwischen 20 und 50 Jahren in Deutschland ist es bittere Realität, dass der Wunsch nach einem eigenen Kind unerfüllbar scheint. Partnerschaften, Glück, Zukunftspläne, ganze Lebensentwürfe geraten ins Wanken.
Wir sehen, dass es oftmals ein Mangel an Information ist oder auch die Unwissenheit über die Möglichkeiten, sich Rat und Hilfe (auch medizinisch) zu holen. Die bundesweite Informationskampagne „Gemeinsam Familien gründen“ will Betroffene unterstützen und den unerfüllten Kinderwunsch stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken, die Enttabuisierung im wahrsten Sinn des Wortes ins Rollen bringen, mit einem Info-Truck, der im Mai, Juni und Juli 2022 in sechs deutschen Städten Station macht.
Seien Sie dabei! Informieren Sie sich und andere und helfen Sie mit, nicht nur einen Beitrag zur Aufklärung und Enttabuisierung zu leisten, sondern vielleicht für sich selbst einen Weg zu finden, den langgehegten Wunsch nach einem eigenen Kind zu erfüllen.
Eine gemeinsame Pressemitteilung des BRZ und des Deutschen IVF-Registers (D.I.R)
Hier finden Sie weitere Informationen und Materialien
Material für die Presse/Pressemitteilungen
Informationsportal Kinderwunsch des BMFSFJ
Tour Daten
27.05.2022 Düsseldorf
02.06.2022 Stuttgart
10.06.2022 Berlin
17.06.2022 München
25.06.2022 Frankfurt
01.07.2022 Hamburg
Hintergrund
Partner der von Ferring Arzneimittel und MentalStark initiierten Info-Kampagne sind der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V. (BRZ), das Deutsche IVF-Register e.V. (D·I·R)®, die Deutsche Gesellschaft für Reproduktionsmedizin e.V. (DGRM). Der Dachverband Reproduktionsbiologie und -medizin e.V (DVR) ist Unterstützer von „Gemeinsam Familien gründen“. Das Unternehmen Ferring unterstützt die Kampagne finanziell, nimmt jedoch keinerlei inhaltlichen Einfluss auf die von den Partnern bereitgestellten Informationen und Aktivitäten.
Der lang gehegte Kinderwunsch geht endlich in Erfüllung – und das gleich zwei- oder sogar dreimal in einem Zyklus. Aber Schwangerschaft und Geburt von Mehrlingen sind nicht ungefährlich für Mutter und Kinder und das Leben der Kinder ist im Vergleich zu Einlingen mit erhöhten gesundheitlichen Risiken verbunden, manchmal lebenslang. Die Gründe der werdenden Eltern, sich für den Transfer von mehr als einem Embryo zu entscheiden und damit das hohe Risiko von Mehrlingen in Kauf zu nehmen, sind vielfältig und verständlich: ein Ende der doch belastenden Behandlungen, Abschluss der Familienplanung und Ende der finanziellen Belastung durch weitere Zyklen. Unser Film zeigt, dass die Realität völlig anders aussieht, in jeder Hinsicht.
Der Film auf dem BRZ Kinderwunschkanal bei YouTube
Der Kinderwunschkanal des BRZ bei YouTube wächst. Zwei weitere Filme zu wichtigen Themen im weiten Feld „Ungewollte Kinderlosigkeit“ sind fertig geworden. Dank geht an Professor Dr. Nicole Sänder, PD Dr. Knuth und Dr. Andreas Tandler-Schneider, aber auch an das hervorragende Filmer-Team Klas Bömecke und Oliver Bloch von B2-Videomarketing.
Dank geht auch an die Mitglieder des Verbands, die die Herstellung der Filme letztlich finanzieren.

BRZ-Kinderrwunschkanal abonnieren
Das 13. Seminar war wieder ein großer Erfolg. In Präsenz durchgeführt, unter sehr strengen Auflagen, hatten die Teilnehmer ganz offensichtlich große Freude daran, wieder miteinander direkt kommunizieren zu können.
An dieser Stelle erneut unser herzlichster Dank an alle Referenten, die Sponsoren und alle, die bei der Durchführung gehofen haben.
Der Termin für das 14. Seminar steht bereits fest. Vormerkungen sind per Mail möglich!
19. bis 21. Januar 2023 — wie immer auf dem GLS-Campus in Berlin Prenzlauer Berg
Auf diesen Seiten finden Sie dann weitere Informationen!
Am 10.05.2019 wurde das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 11.5.2019 in Kraft. Dennoch mussten und müssen die gesetzlich versicherten Patienten, junge Frauen wie junge Männer, die von einer keimzellschädigenden Erkrankung ereilt wurden, auf die Kostenübernahme der Maßnahmen zum Fertilitätserhalt warten. Am 22. Februar 2021 ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft getreten. Zum 1.7.2021, nach Schaffung erforderlicher neuer Abrechnungsziffern und Kalkulation ihrer Bewertung durch den Bewertungsausschuss (BA) können die Leistungen zu Lasten der GKV abgerechnet werden.
In der Richtlinie werden auch die Altfälle berücksichtigt. Allerdings ist bislang die Vorgehensweise – vor allen Dingen für diese Fälle – nicht wirklich geklärt. Der BRZ bittet daher seine Mitglieder noch um etwas Geduld bis die Verhandlungen mit den zuständigen Gremien in der KBV abgeschlossen sind. Ganz wesentlich anzumerken ist auch, dass für die Inanspruchnahme einer ICSI-Behandlung nach Fertilitätserhalt die notwendige Änderung der Richtlinie Künstliche Befruchtung angespasst werden muss. Das dafür zuständige Gremium, der Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen (G-BA) arbeitet unter Hochdruck an dieser Aufgabe.
Hochproblematisch ist nach wie vor die Kostenübernahme der Kryokonservierung und Lagerung bei Altfällen. Hier versucht der BRZ, das Verfahren mit den zuständige Gremien zu klären. Die Vorgaben der Richtlinie sind bislang nicht praktikabel.
Der BRZ hat für die Information der Krankenkasse ein Formular entwickelt, das auch allen anderen Fachgruppen zur Verfügung gestellt wird. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass vonseiten der Kassen keine Genehmigung erforderlich ist!
Es sei an dieser Stelle erneut darauf hingewiesen, dass die Regelungen in dieser Richtlinie ausschließlich für gesetzlich versicherte Patienten gelten.
Das Formular
Rückfragen können auch Betroffene natürlich weiterhin an den BRZ richten.
Gemeinsam mit allen relevanten Gesellschaften hat der BRZ die Umsetzung des TSVG im G-BA unterstützt. Allen Mitstreitern, insbesondere der Sprecherin der AG im BRZ, Professor Nicole Sänger, sei herzlich gedankt!
Mehr zur Richtlinie aus dem G-BA
Sonderausgabe des Jahrbuchs 2020 des Deutschen IVF-Registers
Das D.I.R ist die große Sammelstelle der Behandlungsdaten, die zu fast 100 Prozent in den Kinderwunschzentren der BRZ-Mitglieder erhoben werden. Dafür gebührt den Mitglieder des Verbands und dem Register großer Dank.
Die Ausgabe enthält die wichtigsten Eckdaten und aktuell wichtige Themen zusammengefasst und mit Erklärungen versehen und ist damit nicht nur für Betroffene interessant, sondern dient auch der Information der Öffentlichkeit.
Download dieser Sonderausgabe
Am 9. Oktober, in der lang verschobenen Ordentlichen Mitgliederversammlung des BRZ in Berlin, hat die Mitgliederschaft einen neuen Vorstand wählen können.
- Vorsitzender: PD Dr. med. Ulrich A. Knuth, Hamburg (vordem komm. Vorsitzender des BRZ).
- Stv. Vorsitzender: Holger Eberlein, Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin, kommt neu in den Vorstand.
- Schriftführer: Dr. med. Thilo Schill, Langenhagen, wurde im Amt bestätigt.
- Schatzmeister: Dr. med. Andreas Ott, Ludwigsburg kommt neu dazu.
Die Mitglieder des Vorstands, die sich bereits seit Jahren kennen, haben sich auf die Fahne geschrieben, nicht nur den Verband mit guter und sicherer Hand zu leiten, sondern auch die Belange der kleinen Schar Reproduktionsmediziner bei den Gremien und der Politik vehement zu vertreten. Aber auch das Betreiben der längst überfälligen gesetzlichen Veränderungen und das Verbreiten des Wissens um die Kinderwunschbehandlung in der Gesellschaft gehören zu den ausgemachten Zielen.
Die Pressemitteilung
Anfagen jederzeit
Am 1. Oktober 2017 trat die Gesetzesänderung in Kraft. Die „Ehe für Alle“ bedeutet allerdings nicht, dass lesbische verheiratete Paare nach § 27a SGB V abgerechnet werden können. In der Anhörung zur Gleichstellung am 28.11.2018 im Deutschen Bundestag wurde aufgrund der vielen „Ungereimtheiten“ in den unterschiedlichen Gesetzen von den Sachverständigen eine umfassende Reform der Regelungen im Abstammungsrecht und damit letztlich auch der Reproduktionsmedizin gefordert.
Kommentar im BT
Interpretation des Gesetzes
Wir erleben immer wieder, dass sog. privat versicherte Paare Schwierigkeiten bei der Erstattung Ihrer Kinderwunschbehandlung haben. Auf den gemeinsam mit dem juristischen Berater des BRZ gestalteten Seiten finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen!
Der BRZ hat einen Film zum Kinderwunschkonsil produziert, der im neu konzipierten YouTube-Kanal des BRZ zu sehen ist und sehr gern verbreitet werden kann!
Auszug aus einer gemeinsamen Pressemitteilung des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF) und des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ) vom 1.4.2021
Erstes digitales Kinderwunschkonsil verbessert die Versorgung von ungewollt kinderlosen Paaren
Ab April 2021 teht für Paare mit bislang unerfülltem Kinderwunsch ein neues telemedizinisches Programm zur Verfügung. Das „Kinderwunschkonsil“ vernetzt über eine digitale Infrastruktur niedergelassene Frauenärzte mit Experten für Reproduktionsmedizin, um Paare, die bislang ungewollt kinderlos geblieben sind, gemeinsam bei der Realisierung ihres Kinderwunsches zu unterstützen. Das Programm wurde in Kooperation vom Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und dem Bundesverband der Reproduktionsmedizinischen Zentren (BRZ) entwickelt, um die Versorgung bei unerfülltem Kinderwunsch zu beschleunigen und zu verbessern. Die Betriebskrankenkassen sind über ihre Vertragsarbeitsgemeinschaft (BKK VAG-Bayern) die erste Kassenart, die dieses Digitalangebot unterstützt.
„In Deutschland werden jedes Jahr etwa 110.000 Kinderwunsch-Behandlungszyklen durchgeführt – mit steigender Tendenz. Weil die Ursachen für Fruchtbarkeitsstörungen bei Mann und Frau liegen können, ist eine sorgfältige Diagnostik wichtig, um die komplexe Fragestellung zu klären. Immer wieder erleben wir, dass wertvolle Zeit bei der Diagnosestellung verloren geht und für einfache Einschränkungen auf männlicher, wie weiblicher Seite keine konsequente Therapie erfolgt. Durch dieses neue telemedizinische Programm möchten wir betroffenen Paaren viel schneller helfen, den richtigen Behandlungspfad für ihre individuelle medizinische Situation zu planen“, erläutert Dr. Ulrich Knuth, kommissarischer Vorsitzender des BRZ aus Hamburg. Mit Hilfe von strukturierten Fragealgorithmen, die von Dr. Matthias Bloechle, Berlin entwickelt wurden, können niedergelassene Gynäkologen zunächst alle wichtigen medizinischen Daten ihrer Patientinnen dokumentieren. Beispielsweise Informationen zu möglichen Erkrankungen, bisherigen Behandlungen oder vorangegangenen Schwangerschaften. Informationen zum Partner und der medizinischen Familiengeschichte sind ebenfalls Bestandteil der digitalen Dokumentation, die zwischen Frauenarzt und dem Experten für Reproduktionsmedizin ausgetauscht werden.
So gelingt den Ärzten die Anmeldung zur Teilnahme am Kinderwunschkonsil
Zykluskalender in der App „Mein Frauenarzt“ ermöglicht begleitendes Monitoring zuhause
Parallel zur Anamnese durch Gynäkologen können die Patientinnen über einen digitalen Zykluskalender aktuelle Informationen über ihr Zyklusgeschehen in das neue Programm übertragen. In der App „Mein Frauenarzt“ steht ein digitales Tagebuch zum Menstruationszyklus zur Verfügung, das wichtige individuelle Informationen z.B. zur Aufwachtemperatur, Zykluslänge, Zervixschleim und anderen relevanten Daten erfasst, die für eine umfassende Beurteilung und Beratung in Bezug auf den bestehenden Kinderwunsch wichtig sind. „Diese App ermöglicht unseren Patientinnen, Daten zum Zyklusgeschehen digital zu dokumentieren und uns so wichtige Informationen zur Verfügung zu stellen – ohne dass sie dafür jedes Mal in die Praxis kommen müssen. Das ist ein wichtiger Meilenstein in der Behandlung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch. Gemeinsam können wir dann mit dem ausgewählten Experten für Reproduktionsmedizin entscheiden, welche Behandlung für die Frau oder das Paar sinnvoll ist“, betont Dr. Klaus Doubek, 2. Vorsitzender des BVF die Vorteile des neuen Telekonsils.
Weitere Informationen zum Kinderwunschkonsil für Ärzte und medizinisches Personal ist auf der Webseite www.facharztkonsil.de verfügbar.
Am 27. Januar 2021 erfolgt die Anhörung im AfG zu einem Gesetzentwurf der FDP zur Legalisierung der Eizellspende in Deutschland. Die unterschiedlichsten Meinungen der unterschiedlichen zur Stellungnahme gebetenen Verbände und Einzelsachverstände finden Sie im Netz.
Am 28. Januar kann die Anhörung, an der auch der BRZ teilnimmt, im Netz nachverfolgt werden.
Der BRZ unterstützt die Legalisierung der Eizellspende in Deutschland – allerdings nicht als „Einzelaktion“, sondern als Bestandteil einer umfassenden und zeitgemäßen Anpassung des Embryonenschutzgesetzes – und nicht erst in weiteren 30 Jahren!
Der Gesetzentwurf und alle Stellungnahmen
Ein zusammenfassender Artikel aus der Ärzte Zeitung
Am 30. November 2020 wurde im Rahmen des virtuellen Treffens der Kinderwunschzentren im deutschsprachigen Raum, dem sog. IVF-Gruppen Treffen, auch das Jahrbuch 2019 des D.I.R vorgestellt und veröffentlicht. Das D.I.R wird von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), dem Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ) und der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM) getragen und dient mit seinen Zahlen in hervorragender Art und Weise der Darstellung der Ergebnisse der Kinderwunschbehandlungen in den im BRZ organisierten Zentren. Die prospektiv erhobenen Daten in diesem weltweit einzigartigen Register sind ein Spiegel der hervorragenden Qualität der Kinderwunschbehandlungen in Deutschland. Die Zahlen zeigen aber auch auf, dass es durchaus Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Der BRZ bedankt sich ausdrücklich bei seinen Mitgliedern für die sorgfältige Datenlieferung, durch die dieses Register möglich wird.
Das D.I.R-Jahrbuch 2019 (D)
Hier finden Sie nun die Nachverfolgung der Ergebnisse bis einschließlich Juni 2020, die das Register veröffentlicht hat.
Die Daten zeigen, dass die Behandlungen nahezu auf Vorjahresniveau liegen – die Rückläufe durch die Pandemie also trotz Beachtung der Vorschriften so gut wie aufgeholt wurden.
Hintergrund
Die Sonderauswertung war im Mai 2020 durch den BRZ in Auftrag gegeben worden. Der BRZ, dessen Mitglieder nahezu deckungsgleich mit den Exporteuren ins Register sind, bedankt sich dafür, dass die Mitglieder ihre Daten zur Verfügung stellten und stellen.
Das Up-date der Ergebnisse bis einschließlich Juni 2020 (freigegeben lediglich zum Betrachten, daher passwortgeschützt!)
Eine herunterladbare Version erhalten Sie gern auf Anfrage.
Die durchaus spannenden ersten Ergebnisse vom Mai 2020 – freigegeben lediglich zum Betrachten und daher passwortgeschützt!
Eine herunterladbare Version erhalten Sie gern auf Anfrage.
In diesem Zusammenhang ist ein just im Journal Reproductive Biology and Endocrinology erschiener Artikel lesenswert.
Kommentare lesen wir gern jederzeit!
Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit – Neuauflage des kostenlosen Zeitbild MEDICAL ist ab sofort wieder verfügbar
Mit Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und unter Mitarbeit des BRZ realisiert die Zeitbild Stiftung das Zeitbild MEDICAL „Kinderwunsch: Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit“. Die Materialien sind in einer überarbeiteten Neuauflage erschienen und können ab sofort wieder kostenlos bestellt werden.
Das Zeitbild MEDICAL „Kinderwunsch“ bietet Informationsmappen für das medizinische und beratende Fachpersonal mit Magazinen für die betroffenen Frauen und Männer. Die Materialien erläutern u. a. Ursachen ungewollter Kinderlosigkeit und behandeln medizinische und rechtliche Aspekte der Reproduktionsmedizin. Darüber hinaus werden finanzielle und psychosoziale Unterstützungsangebote vorgestellt.
Kostenlose Bestellung und Download der Informationsmappe und des Magazins in vier verschiedenen Sprachen
Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls auf dem „Informationsportal Kinderwunsch“ des BMFSFJ
Die Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat ihre bereits im letzten Jahr angekündigte Stellungnahme am 4. Juni 2019 in Berlin vorgestellt und veröffentlicht. Sie fordert den Gesetzgeber auf, doch endlich die „wunden“ Punkte im 30 Jahre alten Embryonenschutzgesetz (ESchG) und deren Folgen durch eine zeitgemäße Gesetzgebung – in einem Fortpflanzungsmedizingesetz – zu regeln. Der BRZ dankt den Verfassern der Stellungnahme für ihre jahrelange umsichtige Arbeit und hofft, dass der gesellschaftlich und parlamentarisch notwendige Diskurs endlich mit Macht angestoßen wird.
Eine interaktive Vorstellung der Stellungnahme und ihrer Inhalte
Rund um das Thema Fortpflanzungsmedizin auf den Seiten der Leopoldina
PM des BRZ
Aus der aktuellen Presse (Auszüge!)
SPIEGEL-online
FAZ-net
Interview mit Prof. Dr. Jochen Taupitz (u.a. Mitglied der Leopoldina) auf ZEIT-online (geführt von Martin Spiewak):
„Die Regeln sind patientenfeindlich“
Am 1. Juni 2018 trat die mit großer Umsicht, Sorgfalt und großem Einsatz der BÄK-Arbeitsgruppe erarbeitete „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“ in Kraft. Sie löst die bereits seit langem obsolete und nicht mehr dem Stand der Wissenschaft und Praxis entsprechende (Muster)-Richtlinie aus dem Jahr 2006 ab.
Zum Verständnis und zur korrekten Einordnung der BÄK-Richtlinie ist wesentlich, dass sie die einschlägigen Gesetze und Verordnungen weder auslegt noch Desiderata enthält. Der ausschließliche Zweck der Richtlinie besteht darin, dass mit der Beachtung die Einhaltung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft vermutet wird.
Richtlinie Ärzteblatt
Die Richtlinie im Netz