Ordentliche Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied des Verbandes kann jede/r Reproduktionsmediziner/in sein, die/der in einem Zentrum für Reproduktionsmedizin (IVF-Team an einer Klinik, einer Universität oder einer Schwerpunktpraxis) tätig ist. Es muß für sie (ihn) eine Anerkennung der fakultativen Weiterbildung „Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin“ vorliegen oder eine Zulassung gemäß § 121 a SGB V erteilt sein.

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