BUNDESVERBAND REPRODUKTIONSMEDIZINISCHER ZENTREN DEUTSCHLANDS E.V.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Außerordentliches Mitglied kann jede Fachärztin für Gynäkologie/jeder Facharzt für Gynäkologie werden, die/der
a. über die fakultative Weiterbildung/ Schwerpunkt- bzw. Teilgebietsbezeichnung „Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin“ verfügt und
aa. in einem Zentrum für Reproduktionsmedizin (IVF-Team oder Schwerpunktpraxis) als angestellte Ärztin/angestellter Arzt oder
bb. in einer Klinik für Reproduktionsmedizin ohne eigenes Liquidationsrecht als angestellte Ärztin/angestellter Arzt oder
cc. als ehemaliges BRZ-Mitglied nicht mehr auf dem Gebiet der gynäkologischen Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin ärztlich tätig ist
dd. als ehemaliges BRZ-Mitglied nicht mehr auf dem Gebiet der gynäkologischen Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin ärztlich tätig ist
b. die fakultative Weiterbildung bzw. die Weiterbildung zum Erwerb der Schwerpunkt- bzw. Teilgebietsbezeichnung „Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin“ begonnen, aber noch nicht abgeschlossen hat
Voraussetzung der außerordentlichen Mitgliedschaft nach Buchstaben a) aa. oder bb. ist weiterhin, daß ein Mitglied gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung in dem Zentrum für Reproduktionsmedizin (IVF-Team oder Schwerpunktpraxis) ärztlich tätig ist.
Ausserordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht, übernehmen ansonsten aber sämtliche Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitglied des Verbandes zu einem abgesenkten Mitgliedsbeitrag.