Inseminationsbehandlung

Eine Inseminationsbehandlung ist angezeigt, wenn das Spermiogramm leichte bis mäßige Einschränkungen aufweist, oder wenn die bisher beschriebenen Behandlungen nicht ausreichten, um Störungen von Sperma und Gebärmutterhalsschleim (Sperma-Mukus-Interaktionsstörungen) zu beseitigen. Es hat sich gezeigt, dass eine Behandlung des Mannes nur in bestimmten Fällen zu einer Verbesserung der Spermabefunde führt. Bei der Inseminationsbehandlung werden die in einem kleinen Volumen konzentrierten Samenzellen dann zur empfängnisfähigen Zeit, am besten kurz vor dem Eisprung, mit einem dünnen, schmiegsamen Katheter durch den Muttermund direkt in die Gebärmutterhöhle gespült.

Eine Inseminationsbehandlung, die in Kombination mit einer hormonellen Stimulation durchgeführt wird, bei der durch mehrerer reifer Eibläschen ein erhöhtes Risiko von Schwangerschaften mit drei oder mehr Embryonen besteht, darf bei gesetzlich versicherten Patientinnen nur von dafür speziell zugelassenen Frauenärztinnen und -ärzten durchgeführt werden.

Gelegentlich kann der Mann nicht zur Spermaabgabe in die Praxis kommen. In solchen Fällen stellt die Einrichtung einen speziell für diesen Zweck entwickelten Transportbehälter zur Verfügung.