Richtlinie Assistierte Reproduktion der BÄK veröffentlicht

Am 1. Juni 2018 in Kraft getreten

Am 1. Juni 2018 trat die mit großer Umsicht, Sorgfalt und großem Einsatz der BÄK-Arbeitsgruppe erarbeitete „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“ in Kraft. Sie löst die bereits seit langem obsolete und nicht mehr dem Stand der Wissenschaft und Praxis entsprechende (Muster)-Richtlinie aus dem Jahr 2006 ab.

Zum Verständnis und zur korrekten Einordnung der BÄK-Richtlinie ist wesentlich, dass sie die einschlägigen Gesetze und Verordnungen weder auslegt noch Desiderata enthält. Der ausschließliche Zweck der Richtlinie besteht darin, dass mit der Beachtung die Einhaltung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft vermutet wird.

Richtlinie Ärzteblatt

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